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7.1 Kauf
Bei An- und Verkauf errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer 3%.
7.2 Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtsnehmer 5%.
7.3 An- und Vorkaufsrecht
7.4 Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Kaufpreis bzw. Verkehrswert des Objektes vom Berechtigten 1%.
Vermietung und Verpachtung
7.4.1 bei Mietverträgen 3 Netto-Monatsmieten vom Mieter und
7.4.2 bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen vom Mieter 1,6 Netto Monatsmieten.
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
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