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AGB
- Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. - Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter oder befugter Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe. - Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision an uns zu zahlen. - Provisionsanspruch
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist, hierbei genügt Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechtes erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. - Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. - Fälligkeit der Provision
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5% p.a. über Basiszinssatz fällig. - Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.7.1 Kauf
Bei An- und Verkauf errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer 3%.
7.2 Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtsnehmer 5%.
7.3 An- und Vorkaufsrecht
7.4 Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Kaufpreis bzw. Verkehrswert des Objektes vom Berechtigten 1%.
Vermietung und Verpachtung7.4.1 bei Mietverträgen 3 Netto-Monatsmieten vom Mieter und
7.4.2 bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen vom Mieter 1,6 Netto Monatsmieten.Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
- Tätigwerden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. - Salvatorische Klausel
Für den Fall, dass eine der vorstehenden Regelungen rechtsunwirksam sein oder werden sollte, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt. Sollten sich Lücken in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen herausstellen, so sind die Parteien verpflichtet, diese Lücken durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn entspricht. - Schriftformklausel
Irgendwelche Nebenabreden zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen nicht. Zusätzliche Regelungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, dass die Schriftformklausel aufgehoben werden soll. - Erfüllungsort
Gerichtsstand ist Landshut
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