Weihnachten ist für uns nicht nur eine Zeit des Gebens im familiären Kreis, sondern auch eine Gelegenheit, als Unternehmen einen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten. Wie bereits im vergangenen Jahr haben wir auch 2024 beschlossen, den Hospizverein Landshut zu unterstützen.

Der Hospizverein leistet einen unschätzbaren Beitrag für Menschen in ihrer letzten Lebensphase und bietet sowohl den Betroffenen als auch deren Angehörigen liebevolle Unterstützung. Wir sind dankbar, Teil dieser wertvollen Arbeit geworden zu sein und freuen uns, den Verein mit unserer Spende in dieser besinnlichen Zeit zu unterstützen. Die Landshuter Zeitung hat bereits über das Engagement berichtet – ein kleiner Hinweis darauf, wie wichtig diese Arbeit für die Gesellschaft ist.

Als Unternehmen sehen wir es als unsere Verantwortung, uns über den Immobilienmarkt hinaus für die Region und ihre Menschen zu engagieren. Es erfüllt uns mit Freude, zu wissen, dass unsere Unterstützung einen Unterschied machen kann.

Wir möchten uns bei unseren Kunden, Partnern und Freunden bedanken, die uns auch in diesem Jahr ihr Vertrauen geschenkt haben.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

Herzlichst,
Ihr Team von Holzner Immobilien

Anhand dieser Checkliste können Sie prüfen, ob eine Mieterhöhung aus formalen Gründen unwirksam ist.

  1. Richtiger Empfänger
    • Ist der Mieterhöhungsschreiben an alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter adressiert?
    • auch bei Ehepaaren und Wohngemeinschaften müssen alle Personen als Empfänger genannt sein.
  2. Richtiger Absender
    • Sind alle Vermieter im Mieterhöhungsschreiben genannt? Und haben alle Vermieter unterschrieben?
    • Bei Ehepaaren und Erbengemeinschaften müssen alle beteiligten Vermieter unterschreiben.
  3. Korrekte Form
    • Wurde die Mieterhöhung schriftlich mitgeteilt?
    • Wurde die Mieterhöhung begründet (Mietspiegel, Vergleichsmieten, Gutachten)?
  4. Jahressperrfrist
    • Liegt die letzte Mieterhöhung oder der Einzug in die Mietwohnung mindestens 12 Monate zurück?
    • Die Miete darf nicht innerhalb von 12 Monaten erneut erhöht werden (Jahressperrfrist).
  5. Kappungsgrenze
    • Wurde die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöht?
    • In einigen Regionen gilt eine Kappungsgrenze von 15 Prozent. (Die Kappungsgrenze gilt nicht bei Neubau ab 2014 und für Mieterhöhungen wegen Modernisierungsmaßnahmen.)
    • nicht mehr als 10 % über dem regional geltendem Mietspiegel
  6. Zustimmung des Mieters
    • Wurde im Schreiben um die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung gebeten?
    • Ohne die Zustimmung des Mieters ist die Mieterhöhung unwirksam.
    • Der Mieter kann dem Mieterhöhungsverlangen unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen.
  7. Staffel- oder Indexmiete
    • Wurde im Mietvertrag eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart? Wenn Ja, dann ist eine zusätzliche Mieterhöhung unwirksam.

Überprüfen Sie diese Punkte sorgfältig, um sicherzustellen, dass das Mieterhöhungsverlangen formell korrekt und somit wirksam ist.

Die neuesten Zensusdaten sind da und bringen einige Überraschungen mit sich!

Gesamtbevölkerung:

  • Aktuell: 67.880
  • Annahme: 74.491

Geschlechtsverteilung:

  • Männliche Einwohner: 33.056
  • Weibliche Einwohner: 34.822

Altersverteilung:

  • Unter 3 Jahre: 1.944
  • 3-5 Jahre: 1.908
  • 6-9 Jahre: 2.483
  • 10-15 Jahre: 3.680
  • 16-18 Jahre: 1.768
  • 19-24 Jahre: 4.601
  • 25-39 Jahre: 14.253
  • 40-59 Jahre: 18.815
  • 60-66 Jahre: 5.778
  • 67-74 Jahre: 5.275
  • Älter als 75 Jahre: 7.373

Die Zahlen zum Thema Wohnen in Landshut folgen in Kürze!

#Zensus2023 #Landshut #Statistik #Bevölkerung #Demografie #Daten

Jeder Kapitalanleger ist bestrebt sein Vermögen möglichst gewinnbringend anzulegen. Der Immobilienmarkt, insbesondere der Kauf von Neubauprojekten, bietet hier nun wieder attraktive Chancen. Nach langwierigen Verhandlungen und Diskussionen hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Das Gesetz, das als Antwort auf die wirtschaftlichen Herausforderungen des demographischen Wandels, der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine konzipiert ist, hat das Ziel, die Liquiditätssituation von Unternehmen zu verbessern und Anreize für Investitionen und Innovationen zu schaffen.

Ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für den Wohnungsneubau. Diese Maßnahme, die Teil des “Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness” ist, wurde vom Bundesrat am 22. März 2024 abschließend gebilligt.

Die degressive Abschreibung ermöglicht es, fünf Prozent statt drei der Investitionskosten für neu gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude steuerlich geltend zu machen. In den Folgejahren können weitere fünf Prozent des Restwerts abgeschrieben werden. Diese Regelung soll Anreize schaffen, in den Wohnungsneubau zu investieren. 

Eine wichtige Neuerung ist, dass nicht mehr der Bauantrag, sondern der angezeigte Baubeginn als entscheidendes Kriterium für die Gewährung der degressiven Abschreibung gilt. Dadurch sollen Projekte unterstützt werden, die zwar geplant, aber aus verschiedenen Gründen noch nicht begonnen wurden. Dies soll auch dazu beitragen, den Bauüberhang von mehr als 800.000 genehmigten Wohnungen abzubauen.

Des Weiteren kann die degressive Abschreibung mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Diese Sonderabschreibung wurde ebenfalls im Rahmen des Wachstumschancengesetzes verbessert, indem der Anwendungszeitraum verlängert, die Baukostenobergrenze erhöht und die begünstigten Herstellungs- und Anschaffungskosten angepasst wurden.

Insgesamt bietet das Wachstumschancengesetz somit wichtige Impulse für den Wohnungsneubau und trägt dazu bei, die wirtschaftlichen Herausforderungen der aktuellen Zeit zu bewältigen.

Unmittelbare Steuervorteile:

Beim Kauf einer Neubauwohnung mit einem Kaufpreis von 500.000 Euro ergeben sich folgende Steuervorteile:

  • Mit einer degressiven AfA von fünf Prozent können im ersten Jahr 25.000 Euro abgeschrieben werden.
  • Die restlichen Jahre werden ebenfalls jeweils fünf Prozent des Restwerts abgeschrieben.

Für eine fünfjährige Abschreibung sieht die Berechnung wie folgt aus:

Jahr 1: 25.000 Euro
Jahr 2: 23.750 Euro (500.000 – 25.000 = 475.000 * 0,05)
Jahr 3: 22.563 Euro (475.000 * 0,05)
Jahr 4: 21.435 Euro (453.750 * 0,05)
Jahr 5: 20.363 Euro (432.315 * 0,05)
Die Gesamtsumme der Abschreibungen über fünf Jahre beträgt somit 113.111 Euro.

Die Bodenrichtwerte spielen nicht nur in Landshut und Umgebung eine entscheidende Rolle bei der Bewertung von Immobilien. Sie geben an, welchen Wert der Boden pro Quadratmeter in einer bestimmten Lage hat und dienen als wichtige Referenz für Kauf-, Verkaufs- und Mietpreise. Daher warten Immobilienbesitzer, Käufer, Makler und Investoren gleichermaßen auf die Veröffentlichung der neuen Bodenrichtwerte.

Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte aktualisiert, um die aktuellen Marktentwicklungen widerzuspiegeln. Mit diesen Werten können Immobilienfachleute fundierte Entscheidungen treffen und faire Preise festlegen.

In Kürze erwarten wir die Veröffentlichung der neuen Bodenrichtwerte, die uns konkrete Zahlen liefern werden, um Immobilien objektiv zu bewerten und Transaktionen auf dem Immobilienmarkt zu erleichtern. Die Spannung steigt, denn die neuen Bodenrichtwerte werden einen Einblick in die aktuellen Trends und Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt geben und sowohl Käufern als auch Verkäufern eine klare Orientierung bieten.

Sobald die Zahlen abrufbar sind erfahren Sie es hier bei uns. Gerne lassen wir Sie in die neue Bodenrichtwertkarte einsehen. Melden Sie sich dazu einfach bei Holzner Immobilien.

In einer sich ständig verändernden Welt gewinnen Neubauprojekte mit Reihenhäusern zunehmend an Beliebtheit. Doch warum sind sie gerade so gefragt? Holzner Immobilien nennt einige Gründe, warum diese Wohnform den aktuellen Zeitgeist trifft.

Unter der Leitung von Kunibert Herzing, dem Vorsitzenden des Hospizvereins Landshut, erfahren Menschen seit 1996 in ihrer letzten Lebensphase Unterstützung und Begleitung. Zuwendung und Pflege aber auch Gespräche für die Angehörigen bilden dabei nur einen Teil der Verantwortlichkeiten der über 100 ehrenamtlichen Hospizbegleiterinnen und ‑begleiter.

Große Neuigkeiten!
Die Arbeit von Holzner Immobilien wird im renommierten Magazin “Landshut genießen” vorgestellt! Wir sind überglücklich und dankbar, dass Lorenz & Ingrid Niemeier vom Redaktionsbüro Niemeier an uns gedacht haben.
Es ist eine Ehre, in dem hochwertigen Landshuter Magazin präsentiert zu werden. Diese Anerkennung spornt uns an, auch weiterhin unser Bestes für unsere Kunden zu geben. Unsere regelmäßigen Marktberichte sind das Ergebnis unserer Leidenschaft für Immobilien und unser Streben nach mehr Transparenz am Immobilienmarkt.

Ältere Menschen leben heute deutlich länger selbständig und gesund, doch das Alter erfordert beim Thema Wohnen besondere Bedürfnisse. Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ der bundeseigenen Förderbank KfW soll gezielt Baumaßnahmen fördern, die Barrieren reduzieren.

Ältere Immobilienbesitzer neigen dazu, ihr Eigentum frühzeitig zu verkaufen, anstatt barrierefreie Umbauten durchzuführen. Denn diese sind ihnen zu teuer und zeitaufwendig. Dabei können barrierefreie Umbauten das Wohnen im eigenen Zuhause noch lange ermöglichen.

Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“

Auch im Jahr 2023 stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Fördermittel für altersgerechtes Wohnen zur Verfügung. Das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ richtet sich an Eigentümer und Mieter von selbst genutztem Wohneigentum sowie an Vermieter von Wohnraum.  Neben älteren Menschen unterstützt das Programm auch Menschen mit Behinderungen und junge Familien. Es stellt 75 Millionen Euro für private Bauherren bereit, im nächsten Jahr soll der Etat sogar noch verdoppelt werden. Für das laufende Jahr können die Mittel bereits seit dem 13. Juli online abgerufen werden. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten, die auch mit Tilgungszuschüssen oder Zuschüssen kombiniert werden können.

Welche Umbaumaßnahmen werden gefördert

Modernisierungsmaßnahmen wie der Einbau bodengleicher Duschen, das Entfernen von Türschwellen oder das Installieren von Aufzügen gehören zum barrierefreien Bauen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, als auch ein kompletter Standard „Altersgerechtes Haus“. Einzelne Maßnahmen werden in einer Höhe mit etwa zehn Prozent der förderfähigen Kosten und bis zu 2.500 Euro gefördert. Wer ein komplettes Haus altersgerecht modernisiert, kann sich derzeit 12,5 Prozent (bis maximal 6.250 Euro) der Kosten erstatten lassen.

Höhe der Förderung ab 2024

In den vergangenen Jahren waren die Mittel bereits nach kurzer Zeit ausgeschöpft. Daher plant die Bundesregierung eine Verdopplung der Mittel durch die Förderbank KfW auf 150 Millionen Euro, um den hohen  Bedarf als auch die gestiegenen Baukosten ein Stück weit abzufedern.

Lohnt sich ab 2024 der Umbau?

Interessierte sollten im Voraus genau prüfen, welche Maßnahmen sinnvoll sind. Um die Kosten und die Förderung der KfW-Bank möglichst genau einschätzen zu können, sollte man sich einen professionellen Rat einholen. Ein regionaler Profi-Makler kann ihnen bei einer Ersteinschätzung der baulichen Gegebenheiten gut zur Seite stehen.

 

Sie möchten ihre Immobilie barrierefrei gestalten und dafür eine Förderung beantragen?

Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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