Im Makleralltag erleben wir es häufig: Potentielle Interessenten fällt es schwer sich das Leben in einer unmöblierten Wohnung oder einem leeren Haus vorzustellen. Mit unsererm Homestaging Service zeigen wir Immobilien von ihrer besten Seite! Durch die gezielte Gestaltung heben wir das Potenzial unmöblierter Räume hervor und steigern so die Vorstellungskraft derer, die das Exposé erhalten.

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Spätestens jetzt im Sommer, wenn wir unsere Sommerurlaubsreise antreten, spüren wir nicht nur die steigende Vorfreude, sondern mittlerweile auch deutlich höhere Reisekosten. Würde es aufgrund des hohen Bedarfs an Wohnraum nicht Sinn machen, die eigenen vier Wände während des Urlaubs unterzuvermieten, um sich damit ein zusätzliches Urlaubsgeld zu sichern?

Untervermietung ist ein Thema, das immer wieder für Fragen und Unsicherheiten sorgt. Ob als Mieter oder Vermieter – es ist wichtig zu wissen, was erlaubt ist und welche Regeln gelten. Hier ein Überblick:

Für Mieter:

  1. Erlaubnis einholen: Grundsätzlich dürfen Sie Ihre Wohnung oder Teile davon nur untervermieten, wenn Sie die Erlaubnis des Vermieters eingeholt haben. Ohne diese Zustimmung riskieren Sie eine Kündigung des Mietverhältnisses. Die Anfrage sollte schriftlich erfolgen und den Grund der Untervermietung sowie Informationen über den potenziellen Untermieter enthalten.
  2. Recht auf Untervermietung: Wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben (z.B. finanzielle Engpässe, längere Abwesenheit wegen Arbeit), hat der Vermieter nur in Ausnahmefällen das Recht, die Untervermietung zu verweigern. Auch hier muss die Anfrage schriftlich gestellt werden.
  3. Teilweise Untervermietung: Möchten Sie nur einen Teil der Wohnung untervermieten, z.B. ein Zimmer, ist das in der Regel leichter durchzusetzen als die komplette Untervermietung. Bei einem berechtigten Interesse kann der Vermieter dies nicht ohne triftigen Grund ablehnen.
  4. Haftung: Als Hauptmieter haften Sie weiterhin für die gesamte Wohnung, auch wenn Sie einen Teil untervermieten. Schäden oder Mietrückstände des Untermieters fallen in Ihre Verantwortung.
  5. Mieteinnahmen: Die Miete, die Sie vom Untermieter erhalten, darf die eigentliche Miete, die Sie selbst zahlen, nicht erheblich übersteigen, da dies als unerlaubte Gewinnabsicht angesehen werden könnte.

Für Vermieter:

  1. Zustimmungspflicht: Vermieter müssen die Untervermietung in der Regel erlauben, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Beispiele sind berufliche oder private Veränderungen, die den Hauptmieter zwingen, die Wohnung teilweise oder vollständig zu untervermieten.
  2. Ablehnungsgründe: Eine Untervermietung kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden, zum Beispiel, wenn der potenzielle Untermieter unzumutbar erscheint (z.B. negative Bonitätsauskunft) oder die Wohnung durch die zusätzliche Person übermäßig beansprucht wird.
  3. Teilweise Untervermietung: Wenn der Mieter nur einen Teil der Wohnung untervermieten möchte, ist die Erlaubnis normalerweise einfacher zu erteilen. Eine vollständige Untervermietung ist jedoch oft schwerer durchzusetzen und kann abgelehnt werden, wenn die Wohnung danach zu einer Art Gewerbe umfunktioniert wird.
  4. Mietvertragsklauseln: Vermieter können im Mietvertrag klare Regelungen zur Untervermietung festlegen. Diese müssen jedoch im Rahmen des gesetzlichen Rahmens bleiben und dürfen dem Mieter nicht sein gesetzliches Recht auf Untervermietung verwehren.
  5. Sicherheit: Um sicherzustellen, dass alles geregelt abläuft, können Vermieter einen Zusatzvertrag zur Untervermietung verlangen, der bestimmte Bedingungen und Pflichten des Hauptmieters festlegt.

Fazit:

Untervermietung ist grundsätzlich möglich, bedarf aber immer der Zustimmung des Vermieters. Beide Seiten sollten ihre Rechte und Pflichten genau kennen, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden. Ein offener Dialog und klare Absprachen helfen dabei, dass die Untervermietung für alle Beteiligten reibungslos verläuft.

Anhand dieser Checkliste können Sie prüfen, ob eine Mieterhöhung aus formalen Gründen unwirksam ist.

  1. Richtiger Empfänger
    • Ist der Mieterhöhungsschreiben an alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter adressiert?
    • auch bei Ehepaaren und Wohngemeinschaften müssen alle Personen als Empfänger genannt sein.
  2. Richtiger Absender
    • Sind alle Vermieter im Mieterhöhungsschreiben genannt? Und haben alle Vermieter unterschrieben?
    • Bei Ehepaaren und Erbengemeinschaften müssen alle beteiligten Vermieter unterschreiben.
  3. Korrekte Form
    • Wurde die Mieterhöhung schriftlich mitgeteilt?
    • Wurde die Mieterhöhung begründet (Mietspiegel, Vergleichsmieten, Gutachten)?
  4. Jahressperrfrist
    • Liegt die letzte Mieterhöhung oder der Einzug in die Mietwohnung mindestens 12 Monate zurück?
    • Die Miete darf nicht innerhalb von 12 Monaten erneut erhöht werden (Jahressperrfrist).
  5. Kappungsgrenze
    • Wurde die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöht?
    • In einigen Regionen gilt eine Kappungsgrenze von 15 Prozent. (Die Kappungsgrenze gilt nicht bei Neubau ab 2014 und für Mieterhöhungen wegen Modernisierungsmaßnahmen.)
    • nicht mehr als 10 % über dem regional geltendem Mietspiegel
  6. Zustimmung des Mieters
    • Wurde im Schreiben um die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung gebeten?
    • Ohne die Zustimmung des Mieters ist die Mieterhöhung unwirksam.
    • Der Mieter kann dem Mieterhöhungsverlangen unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen.
  7. Staffel- oder Indexmiete
    • Wurde im Mietvertrag eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart? Wenn Ja, dann ist eine zusätzliche Mieterhöhung unwirksam.

Überprüfen Sie diese Punkte sorgfältig, um sicherzustellen, dass das Mieterhöhungsverlangen formell korrekt und somit wirksam ist.

Die neuesten Zensusdaten sind da und bringen einige Überraschungen mit sich!

Gesamtbevölkerung:

  • Aktuell: 67.880
  • Annahme: 74.491

Geschlechtsverteilung:

  • Männliche Einwohner: 33.056
  • Weibliche Einwohner: 34.822

Altersverteilung:

  • Unter 3 Jahre: 1.944
  • 3-5 Jahre: 1.908
  • 6-9 Jahre: 2.483
  • 10-15 Jahre: 3.680
  • 16-18 Jahre: 1.768
  • 19-24 Jahre: 4.601
  • 25-39 Jahre: 14.253
  • 40-59 Jahre: 18.815
  • 60-66 Jahre: 5.778
  • 67-74 Jahre: 5.275
  • Älter als 75 Jahre: 7.373

Die Zahlen zum Thema Wohnen in Landshut folgen in Kürze!

#Zensus2023 #Landshut #Statistik #Bevölkerung #Demografie #Daten

Durch die Auswirkungen der letzten Krisen suchen viele Kaufinteressenten günstige Alternativen zum Hauskauf oder -bau. Ein Fertighaus kann eine Möglichkeit sein, Kosten zu senken. Doch was gibt es zu beachten?

Die Beliebtheit von Fertighäusern nimmt zu. Das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet, dass im Jahr 2022 beinahe jedes vierte neu errichtete Einfamilienhaus ein Fertighaus war. Allerdings sind durch gestiegene Inflation und Zinsen sowie Material- und Fachkräftemangel auch hier die Preise gestiegen.

Was kostet ein Fertighaus?

Im unteren Preissegment lagen 2023 die Kosten für ein schlüsselfertiges Fertighaus pro Quadratmeter bei etwa 2.000 Euro. Im mittleren und gehobenen Segment gab es Fertighäuser für circa 2.500 beziehungsweise 3.000 Euro pro Quadratmeter.

Je nach Ausstattung und Individualisierung konnten sich die Kosten aber auch auf 4.500 bis 6.000 Euro belaufen. Dabei handelt es sich nur um die Kosten für die Errichtung der Immobilie. Das heißt, Baunebenkosten, Grundstückskosten und die Kosten für Bodenplatte und Außenanlage kamen noch hinzu.

Folgende Faktoren beeinflussen den Preis

  • Bodenplatte oder Keller: Die Preise geben viele Fertighaus-Anbieter mit „ab OK“ an. Das bedeutet „ab Oberkante Bodenplatte“ oder „ab Oberkante Keller“. Eine Bodenplatte ist im Standardpreis inbegriffen, wählt man jedoch einen Keller, muss man mit zusätzlichen Kosten von etwa 35.000 bis 70.000 Euro rechnen.
  • Bauvorbereitungskosten: Die Ausgaben für die Bauvorbereitung variieren je nach dem Umfang der Erdarbeiten und dem Erschließungsgrad des Grundstücks.
  • Dachformenwahl: Dank des modularen Systems haben Käufer die Wahl zwischen verschiedenen Dacharten. Ein klassisches Satteldach ist eine kostengünstige Option.
  • Hausform und -größe: Ein L-förmiges Haus ist aufwendiger zu errichten als ein einfaches Rechteckhaus, genauso wie ein einstöckiger Bungalow mit 100 Quadratmetern Wohnfläche weniger komplex ist als ein zweistöckiges Haus mit mehr als 200 Quadratmetern.
  • Auswahl des Fertighaus-Anbieters: Bei Fertighaus-Herstellern gibt es sowohl Premium-Anbieter, die individuelle Ökohäuser nach Kundenwunsch bauen, als auch solche, die standardisierte Häuser mit Grundausstattung anbieten. Es lohnt sich, auf Merkmale zu achten, die einen qualitativ hochwertigen Fertighaus-Anbieter auszeichnen.

Fazit

Ein wesentlicher Pluspunkt eines Fertighauses liegt neben der verkürzten und planbaren Bauzeit darin, dass die Baukosten präzise vorhersehbar sind. Nachdem Sie eine Entscheidung bezüglich der Bauweise, des Ausbaustands, der Größe und der Ausstattung getroffen haben, wissen Sie auch, welche Ausgaben für das Haus anfallen werden.

Ob es jedoch günstiger als ein Massivhaus oder der Kauf einer Bestandsimmobilie ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Lassen Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten. Er hilft Ihnen, unterschiedliche Immobilienpreise zu vergleichen.

Suchen Sie Unterstützung beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Unter der Leitung von Kunibert Herzing, dem Vorsitzenden des Hospizvereins Landshut, erfahren Menschen seit 1996 in ihrer letzten Lebensphase Unterstützung und Begleitung. Zuwendung und Pflege aber auch Gespräche für die Angehörigen bilden dabei nur einen Teil der Verantwortlichkeiten der über 100 ehrenamtlichen Hospizbegleiterinnen und ‑begleiter.

Große Neuigkeiten!
Die Arbeit von Holzner Immobilien wird im renommierten Magazin “Landshut genießen” vorgestellt! Wir sind überglücklich und dankbar, dass Lorenz & Ingrid Niemeier vom Redaktionsbüro Niemeier an uns gedacht haben.
Es ist eine Ehre, in dem hochwertigen Landshuter Magazin präsentiert zu werden. Diese Anerkennung spornt uns an, auch weiterhin unser Bestes für unsere Kunden zu geben. Unsere regelmäßigen Marktberichte sind das Ergebnis unserer Leidenschaft für Immobilien und unser Streben nach mehr Transparenz am Immobilienmarkt.

Nach dem Tod müssen Hinterbliebene oftmals nicht nur die Trauer bewältigen, sondern eine Vielzahl von Angelegenheiten regeln. Gerade bei der Erbschaft einer Immobilie sollten Angehörige sich schnellstmöglich um wichtige Dokumente und Aufgaben kümmern.

Die Ermittlung des Nachlasses

  • Wissen Sie bereits, welche Verbindlichkeiten vorhanden sind?
  • Wer steht im Grundbuch?
  • Stehen Sie bereits in Korrespondenz mit Banken und Versicherungen?
  • Haben Sie Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsunterlagen durchgesehen?
  • Wurden Vertragspartner wie Arbeitgeber, Rentenkasse, Versicherungen, Vermieter oder Gläubiger bereits informiert?
  • Beachten Sie: Bis zur endgültigen Annahme der Erbschaft besorgen Sie die Geschäfte nur als Geschäftsbesorgung für den Nachlass.

Testament und Erbfolge: Wer erbt das Vermögen?

  • Wurde zu Lebzeiten ein notarielles Testament aufgesetzt?
  • Wenn ja, wo befindet sich das Testament?
  • Habe ich schon in meinen persönlichen Unterlagen nachgesehen, wo ein Testament ist?
  • Falls Sie nicht wissen, wo es sich befindet: Haben Sie schon eine Anfrage an das
  • Nachlassgericht (Amtsgericht oder Notariat) gestellt?
  • Falls Sie im Besitz des Testaments sind: Haben Sie das Testament bereits beim Nachlassgericht eingereicht?

Wie gestaltet sich die gesetzliche Erbfolge, wenn kein Testament vorhanden ist?

  • Ist kein Testament oder Schriftstück auffindbar, fällt das Vermögen nach Pflichtteilen an die Hinterbliebenen.
  • Es wird nach Verwandtschaftsgrad vererbt, je weiter jemand vom Verstorbenen entfernt ist, desto geringer der Anteil am verbliebenen Vermögen. Ehepartner und Kinder gelten als Verwandte ersten Grades und werden besonders begünstigt.

Gelten Sie als Erbe, dann fragen Sie sich, ob Sie das Erbe antreten oder lieber ausschlagen wollen?

  • Wie groß ist der Nachlass und was genau wird vererbt?
  • Sind Schulden vorhanden?
  • Ist das Erbe mit bestimmten Einschränkungen oder Auflagen versehen?
  • Wie viel Zeit bleibt ihnen, um sich für oder gegen das Erbe zu entscheiden?
  • Habe ich bereits Termine mit einem Anwalt vereinbart, damit ich die gesetzten Fristen einhalten kann?

Sie haben eine Immobilie geerbt und sind noch unsicher, was die beste Lösung für die Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

In der schnelllebigen Immobilienbranche mag es verwunderlich erscheinen, dass ein kleines Immobilienbüro wie die Holzner Immobilien GmbH die Mühe auf sich nimmt, regelmäßig einen fast 40-seitigen Marktbericht zu verfassen.

Haben Sie sich schon mal Gedanken über die Vererbung Ihrer Immobilie gemacht? Können sich Ihre Erben die Erbschaftssteuer leisten oder werden sie die Immobilie vielleicht verkaufen müssen? Besteht die Gefahr eines Streits unter Ihren Erben? Um eine Lösung in Ihrem Sinne zu finden, ist es ratsam, das Immobilienerbe frühzeitig zu regeln, beispielsweise durch eine Schenkung.

Die Regelung des Erbes zu Lebzeiten bietet verschiedene Vorteile und ermöglicht es Ihnen, den Nachlass Ihren Vorstellungen entsprechend zu organisieren und potenzielle Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

Die Schenkung

Bei der Schenkung überträgt der Eigentümer die Immobilie zu Lebzeiten auf einen oder mehrere Erben. So kann der Übertragungsprozess vereinfacht werden, da die Immobilie nicht Teil des eigentlichen Nachlasses wird und somit nicht durch einen langwierigen und kostspieligen Erbschaftsprozess gehen muss.

Die Schenkungssteuer

Bei einer Schenkung einer Immobilie können Steuern anfallen. Die Höhe der Steuern richtet sich nach dem Wert der Immobilie und dem Freibetrag des Beschenkten. Die Höhe des Freibetrags wiederum richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Die Schenkungssteuersätze sind gestaffelt und erhöhen sich mit steigendem Wert der Schenkung. Die genauen Steuersätze können je nach Bundesland variieren, bewegen sich aber in der Regel zwischen 7 und 30 Prozent. Lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen Steuerexperten in Ihrer Region beraten.

Die Freibeträge

In Deutschland gelten folgende Freibeträge:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkel und Urenkel: 200.000 Euro
  • Eltern und Großeltern: 100.000 Euro
  • Geschwister: 20.000 Euro
  • Sonstige Erwerber (z.B. Nichtverwandte): 20.000 Euro

Der Wert der Immobilie

Wie viel Ihre Immobilie aktuell wert ist, ermittelt Ihnen ein lokaler Qualitätsmakler. Er ist mit anzuwendenden Verfahren bestens vertraut und berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen am Immobilienmarkt, die den Immobilienwert beeinflussen.

Als Schenkender absichern

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Regelung des Immobilienerbes zu Lebzeiten auch einige Herausforderungen mit sich bringen kann. Als Schenkender sollten Sie sich absichern, beispielsweise indem Sie sich ein Rückforderungsrecht vertraglich festhalten lassen, damit Sie die Immobilie zurückbekommen können, wenn Ihr Beschenkter in die Insolvenz gerät und gezwungen sein könnte, die Immobilie zu verkaufen. Darüber hinaus können Sie weitere Bedingungen stellen:

  • Wohnrecht
  • Nießbrauchrecht
  • Verbot von Vermietung, Weiterverkauf, etc.
  • Verpflichtung zur Pflege des Schenkenden (auch zur Absicherung gegen Widerruf vom Staat im Pflegefall)

Darüber hinaus ist es ratsam, professionelle rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um potenzielle Risiken zu vermeiden. Bei allen Fragen rund um die Immobilie ist es ratsam, einen erfahrenen lokalen Immobilienexperten hinzuzuziehen.

Sind Sie unsicher, was die beste Lösung für Ihre Erbimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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