Checkliste Mieterhöhung
Anhand dieser Checkliste können Sie prüfen, ob eine Mieterhöhung aus formalen Gründen unwirksam ist.
- Richtiger Empfänger
- Ist der Mieterhöhungsschreiben an alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter adressiert?
- auch bei Ehepaaren und Wohngemeinschaften müssen alle Personen als Empfänger genannt sein.
- Richtiger Absender
- Sind alle Vermieter im Mieterhöhungsschreiben genannt? Und haben alle Vermieter unterschrieben?
- Bei Ehepaaren und Erbengemeinschaften müssen alle beteiligten Vermieter unterschreiben.
- Korrekte Form
- Wurde die Mieterhöhung schriftlich mitgeteilt?
- Wurde die Mieterhöhung begründet (Mietspiegel, Vergleichsmieten, Gutachten)?
- Jahressperrfrist
- Liegt die letzte Mieterhöhung oder der Einzug in die Mietwohnung mindestens 12 Monate zurück?
- Die Miete darf nicht innerhalb von 12 Monaten erneut erhöht werden (Jahressperrfrist).
- Kappungsgrenze
- Wurde die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöht?
- In einigen Regionen gilt eine Kappungsgrenze von 15 Prozent. (Die Kappungsgrenze gilt nicht bei Neubau ab 2014 und für Mieterhöhungen wegen Modernisierungsmaßnahmen.)
- nicht mehr als 10 % über dem regional geltendem Mietspiegel
- Zustimmung des Mieters
- Wurde im Schreiben um die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung gebeten?
- Ohne die Zustimmung des Mieters ist die Mieterhöhung unwirksam.
- Der Mieter kann dem Mieterhöhungsverlangen unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen.
- Staffel- oder Indexmiete
- Wurde im Mietvertrag eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart? Wenn Ja, dann ist eine zusätzliche Mieterhöhung unwirksam.
Überprüfen Sie diese Punkte sorgfältig, um sicherzustellen, dass das Mieterhöhungsverlangen formell korrekt und somit wirksam ist.