Checkliste Mieterhöhung

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Immobilie mieten oder kaufen - Holzner Immobilien in Landshut

Anhand dieser Checkliste können Sie prüfen, ob eine Mieterhöhung aus formalen Gründen unwirksam ist.

  1. Richtiger Empfänger
    • Ist der Mieterhöhungsschreiben an alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter adressiert?
    • auch bei Ehepaaren und Wohngemeinschaften müssen alle Personen als Empfänger genannt sein.
  2. Richtiger Absender
    • Sind alle Vermieter im Mieterhöhungsschreiben genannt? Und haben alle Vermieter unterschrieben?
    • Bei Ehepaaren und Erbengemeinschaften müssen alle beteiligten Vermieter unterschreiben.
  3. Korrekte Form
    • Wurde die Mieterhöhung schriftlich mitgeteilt?
    • Wurde die Mieterhöhung begründet (Mietspiegel, Vergleichsmieten, Gutachten)?
  4. Jahressperrfrist
    • Liegt die letzte Mieterhöhung oder der Einzug in die Mietwohnung mindestens 12 Monate zurück?
    • Die Miete darf nicht innerhalb von 12 Monaten erneut erhöht werden (Jahressperrfrist).
  5. Kappungsgrenze
    • Wurde die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöht?
    • In einigen Regionen gilt eine Kappungsgrenze von 15 Prozent. (Die Kappungsgrenze gilt nicht bei Neubau ab 2014 und für Mieterhöhungen wegen Modernisierungsmaßnahmen.)
    • nicht mehr als 10 % über dem regional geltendem Mietspiegel
  6. Zustimmung des Mieters
    • Wurde im Schreiben um die Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung gebeten?
    • Ohne die Zustimmung des Mieters ist die Mieterhöhung unwirksam.
    • Der Mieter kann dem Mieterhöhungsverlangen unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen.
  7. Staffel- oder Indexmiete
    • Wurde im Mietvertrag eine Staffel- oder Indexmiete vereinbart? Wenn Ja, dann ist eine zusätzliche Mieterhöhung unwirksam.

Überprüfen Sie diese Punkte sorgfältig, um sicherzustellen, dass das Mieterhöhungsverlangen formell korrekt und somit wirksam ist.