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Grundstück verkaufen: den höchsten Preis erzielen, Fehler vermeiden
Beim Verkauf eines Grundstücks sollte neben dem Verkaufspreis ermittelt werden, wie die Fläche bebaut werden darf. Diese 5 Aspekte sollten Verkäufer beachten.
Zunächst sollte der Grundstücksbesitzer den Verkaufspreis ermitteln. Die Ergebnisse einer Online-Wertermittlung geben einen Ersteindruck. Gleiches gilt für die Bodenrichtwerte, die jede Kommune veröffentlicht. In diese Übersicht fließen alle Kaufpreise zurückliegender Grundstücksverkäufe ein.
Exakter ist jedoch eine Analyse, die ein Experte wie eine versierte Immobilienfirma wie Holzner Immobilien oder ein Sachverständiger ermittelt: Je nach Angebot und Nachfrage vor Ort, der Lage des Baulands (ruhig oder an einer vielbefahrenen Straße) und der Bebaubarkeit, kann der Wert über oder unter dem Bodenrichtwert liegen.
Zweitens ist die Bebaubarkeit ein wichtiger Indikator: für den erzielbaren Preis und den möglichen Erwerber. Existiert für das Gebiet ein Bebauungsplan, wird daraus ersichtlich, ob darauf etwa ein Ein- oder Mehrfamilienhaus errichtet werden kann, wie viele Etagen das Gebäude haben darf etc.
Fehlt Bebauungsplan, sollte Bauvoranfrage gestellt werden
Falls, drittens, kein Bebauungsplan existiert, ist es angeraten, eine Bauvoranfrage beim Bauamt zu stellen. Der Besitzer sollte hierfür einen Architekten beauftragen, der Vorschläge für die Bebauung einreicht. Wird dieser stattgegeben, ist sie drei Jahre gültig. Auch wenn damit Kosten verbunden sind, so ist eine Prüfung der Bebaubarkeit beim Verkaufsprozess hilfreich, weil so die Interessenten Planungssicherheit erhalten.
Viertens: Handelt es sich um ein großes Flurstück, kann überlegt werden, es zu teilen und an zwei Erwerber zu einem insgesamt höheren Preis zu veräußern.
Fünftens: in den zurückliegenden Jahren stiegen in Ballungsregionen die Grundstückspreise stark, teils um jährlich 10 Prozent. Nicht wenige Baulandbesitzer lassen ihren Grund und Boden liegen und warten auf weitere Erhöhungen. Gleichzeitig fehlen Wohnungen. Die Politik überlegt daher, solche Grundstücke eigens zu besteuern. Daher kann jetzt ein guter Zeitpunkt für einen Grundstücksverkauf sein.
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