Die Immobilenspekulation – was muss ich wissen?
Die Spekulationsfrist kurz erklärt
Ein Grundstück, eine Eigentumswohnung oder ein Haus können dann steuerfrei veräußert werden, wenn sich die angegebenen Objekte seit mindestens zehn Jahren oder länger im Besitz des Verkäufers befinden. Die Feststellung des Zeitraums erfolgt ab dem Tag des Kaufes. Werden indes grundlegende Veränderungen wie Sanierungen oder Renovierungen vorgenommen, so werden die zehn Jahre ab dem Datum der Fertigstellung gezählt.
Wann die Spekulationssteuer fällig wird
Gemäß § 23 EStG muss auf den Verkauf von Immobilien keine Steuer entrichtet werden, sofern diese lediglich für private Zwecke genutzt worden ist. Ferner unterliegt man auch dann der Steuerfreiheit, wenn die Wohnung oder das Haus zumindest im Jahr der Veräußerung sowie den beiden vorhergegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt wurde. Übrigens hat dieses Gesetz auch für Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitze seine uneingeschränkte Gültigkeit.
Liegt ein geerbtes oder geschenktes Objekt vor, entscheidet das Kaufdatum des Vorbesitzers über die etwaige Steuerfreiheit. Werden Anteile eines Erben innerhalb der Frist verkauft, so fallen auf die dadurch erzielten Einkünfte Steuern an.
Die Holzner Immobilien GmbH hilft weiter
Sollten auch Sie über einen Immobilienverkauf nachdenken, beraten Sie die Makler der Holzner Immobilien GmbH in Landshut gerne. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Makler in Landshut keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung vornehmen.