Weihnachten ist für uns nicht nur eine Zeit des Gebens im familiären Kreis, sondern auch eine Gelegenheit, als Unternehmen einen Beitrag für die Gemeinschaft zu leisten. Wie bereits im vergangenen Jahr haben wir auch 2024 beschlossen, den Hospizverein Landshut zu unterstützen.

Der Hospizverein leistet einen unschätzbaren Beitrag für Menschen in ihrer letzten Lebensphase und bietet sowohl den Betroffenen als auch deren Angehörigen liebevolle Unterstützung. Wir sind dankbar, Teil dieser wertvollen Arbeit geworden zu sein und freuen uns, den Verein mit unserer Spende in dieser besinnlichen Zeit zu unterstützen. Die Landshuter Zeitung hat bereits über das Engagement berichtet – ein kleiner Hinweis darauf, wie wichtig diese Arbeit für die Gesellschaft ist.

Als Unternehmen sehen wir es als unsere Verantwortung, uns über den Immobilienmarkt hinaus für die Region und ihre Menschen zu engagieren. Es erfüllt uns mit Freude, zu wissen, dass unsere Unterstützung einen Unterschied machen kann.

Wir möchten uns bei unseren Kunden, Partnern und Freunden bedanken, die uns auch in diesem Jahr ihr Vertrauen geschenkt haben.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.

Herzlichst,
Ihr Team von Holzner Immobilien

Der Immobilienmarkt – und damit der Maklermarkt – ändert sich gerade rasant:

Wir bewegen uns vom jahrelang gültigen Verkäufer- zum Käufermarkt. Neben den steigenden Zinsen sorgen die gestiegenen Energiepreise dafür, dass Objekte anders bewertet werden müssen als noch vor ein paar Monaten. Potenzielle Käufer haben nun weniger Geld für eine Immobilien- Finanzierung zur Verfügung.

Ein Markt besteht aus Angebot und Nachfrage, die über den Preis zusammengeführt werden – so zumindest lautet die ökonomische Theorie. Ist das Angebot auf einem Markt dauerhaft größer als die Nachfrage, sind die Anbieter gezwungen, verkaufsfördernde Maßnahmen zu ergreifen, um den Absatz ihrer Produkte sicherzustellen. Dazu kann eine Senkung des Preises ebenso gehören wie eine Verbesserung oder Erweiterung des Leistungsumfangs eines Produktes. Käufer sehen sich deshalb in einem Käufermarkt einem besseren Preis-Leistungsverhältnis gegenüber.

 

Die Zinssteigerungen, nach wie vor hohe Baukosten und die Energiekrise beeinflussen den Markt bereits, aber dieser braucht auch etwas Zeit, um darauf zu reagieren. Kaufinteressenten spüren allerdings schon, dass Banken bei der Kreditvergabe strenger werden und genauer hinsehen, die Immobilienverkäufer dagegen haben ihre Immobilienpreise zum Teil noch nicht angepasst.

Während vereinzelt Preise für Häuser und Wohnungen fallen, wird für andere der Traum vom Eigenheim wieder erschwinglich. Vor allem finanzierungsunabhängige Käufer profitieren. Schließlich befinden sich weit weniger Interessenten, die auf dem Wohnungsmarkt um den Zuschlag bei gefragten Objekten buhlen. Wir alle müssen die Veränderungen am Immobilienmarkt annehmen. Und für uns heißt es nun wieder unsere Stärke zu beweisen: Die Kunst des Verkaufens.

Die derzeitigen Entwicklungen am Immobilienmarkt lassen zwei Dinge immens wichtig werden:

Zum einen, die Präsentation Ihrer Immobilie: Wenn Käufer die Auswahl haben, müssen Verkäufer sicherstellen, dass sie Ihr Haus von der besten Seite präsentieren:

Professionelle Fotos der Immobilie, exklusive und hochwertige Exposés, 3D Grundrisse und Drohnen-Aufnahmen des Grundstücks sind nur einige der Tools, die wir als Ihr Makler anbieten können, um ihre Immobilie optimal zu präsentieren.

Ein Servicebeitrag für alle Immobilien- und Grundbesitzer in und um Landshut:
Die neue Grundsteuer kommtDie Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen deutscher Städte und Gemeinden. Die mit der Grundsteuer verbundenen Einnahmen betragen insgesamt 15 Milliarden Euro pro Jahr. Aus ihnen werden Schulen, Kitas, Büchereien, Schwimmbäder, Feuerwehr, Krankenhäuser, Straßen, Radwege oder Brücken finanziert.Da die Finanzämter bundesweit bisher alle Immobilienwerte aufgrund längst veralteter Zahlen berechnen und die stark regionalen Unterschiede in der Bewertung nicht mit einfließen, sieht das Grundsteuer-Reformgesetz vor, dass alle Grundstücke neu zu bewerten sind. Künftig wird die Grundsteuer wertabhängig berechnet, ab 2025 löst also ein neu berechneter Wert den alten Einheitswert ab, sodass die Steuerlast gerechter verteilt wird. Aber auch wenn die Steuerreform erst 2025 in Kraft tritt, müssen Grundbesitzer jetzt schon aktiv werden, denn sie sollen Daten für die Grundsteuererklärung sammeln- ansonsten drohen mitunter hohe Strafen.Was Sie als Eigentümer*in nun wissen müssen, darüber informiert Sie die Holzner Immobilien GmbH:Wann muss ich aktiv werden?
In der Zeitspanne vom 01.07.22 bis 31.10.22 sind alle Grundstückseigentümer*innen und Miteigentümer*innen dazu verpflichtet, die Grundsteuererklärung entweder elektronisch zu übermitteln oder in Papierform beim Finanzamt abzugeben.
Entscheiden Sie sich für die elektronische Übertragung, muss eine Anmeldung auf dem Portal ELSTER bis einschließlich 30.Juni 2022 erfolgt sein. Bei mehreren Eigentümer*innen reicht es, wenn eine Person über Ihren Zugang die Erklärung für alle Eigentümer abgibt.

Was sind für Angaben zu machen?

Checkliste
– Objektadresse
– ob das Grundstück bebaut ist oder nicht
– Gebäudeart (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbe, etc.)
– Gemeinde/Gemarkung
– Grundstücksfläche
– Wohnfläche
– Nutzfläche
– Grundbuch-Blatt-Nr.
– Flur-Nr. mit Zähler + Nenner
– Eigentümer Steuer-Nummer
– Eigentümer Steuer ID
– Eigentümer Geburtsdatum
– Alleineigentümer oder Gemeinschaft
Damit die Grundsteuer zukünftig wertabhängig ist, wird sie in drei Schritten berechnet.

Neue Grundsteuerberechnung:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer ab 2025

Zur Erklärung:

  1. Grundsteuerwert: Der Grundsteuerwert wird von dem zuständigen Finanzamt ermittelt und mit der neuen Reform neu festgesetzt. Basis dafür ist die Grundsteuererklärung.
  2. Steuermesszahl: Die Steuermesszahl wird im Zuge der Grundsteuerreform als Ausgleich zum Grundsteuerwert drastisch verringert werden. Entscheidend ist hier die Grundstücksart.
  3. Hebesatz: Der jeweilige Hebesatz wird durch die jeweiligen Kommunen und Gemeinden festgelegt. Mit dem Hebesatz bestimmen Städte und Gemeinden die im jeweiligen Gebiet zu zahlende Grundsteuer. Verändert sich der Grundsteuermessbetrag aufgrund der Neubewertung deutlich, haben Kommunen die Möglichkeit, ihre Hebesätze so anzupassen, dass das Grundsteueraufkommen gleichbleibt. Weil eine Erhöhung der Grundsteuer anlässlich der verfassungsrechtlich gebotenen Neuregelung politisch nicht vermittelbar wäre, haben die Kommunen angekündigt, ihre Hebesätze ab 2025 so anzupassen, dass sich die Grundsteuerbelastung insgesamt nicht erheblich verändert. Aktuell schwanken die Hebesätze der Kommunen zwischen 340 und 900 Prozent.

Möchten Sie Ihre Immobilie in Landshut oder Umgebung verkaufen? Nicht nur hier sollten Sie unbedingt strategisch dabei vorgehen. Dazu gehört, dass sie vorab über alle Unterlagen und deren Beschaffung Bescheid, wissen, die für ihren potenziellen Käufer von Interesse sind und bei der Abwicklung des Kaufvertrages eine Rolle spielen.
Aber auch wenn Sie aktuell nicht vorhaben, sich von Ihrem Immobilienbesitz zu trennen: Verschiedene Unterlagen zu Ihrer Immobilie sollten Sie in einem eigens angelegten Hausordner zur Hand haben. Das verschafft Ihnen Sicherheit, aber auch ihren Erben.
Wie heißt es so schön: Ordnung ist das halbe Leben – hinsichtlich der Dokumente von Immobilien ist diese bekannte Redensart zutreffend. Unterschätzen Sie nicht, wieviele Unterlagen tatsächlich auch nach Jahren oder gar Jahrzehnten noch wichtig sind. Spätestens in der Rolle als Verkäufer ihrer Immobilie sollten Sie alle wichtigen Unterlagen nicht nur kennen, sondern auch zur Hand haben. Behalten Sie dabei aber immer unbedingt alle Originale bei sich. Beachten Sie auch, dass gerade, Verkaufsunterlagen, die bei einem Amt, beantragt werden müssen, oft seine Zeit brauchen, bis sie zur Verfügung stehen. Nicht wenige Verkäufer empfinden allein das Zusammentragen als Kraftakt. Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nachdem ob es sich um einen Grundstücksverkauf, Hausverkauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung handelt ein wenig. Schauen Sie dazu in unsere Beiträge und Checklisten zu Unterlagen für den Immobilienverkauf. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an, denn mit den richtigen Informationen, und uns an ihrer Seite als ihr Makler, ist der Aufwand für Sie nur noch halb so groß.

Übrigens: Erst vor wenigen Wochen wurden wir von einem jungen Mann kontaktiert, der ein Haus in Landshut geerbt hatte. Beim Aufräumen der Erbimmobilie, so erzählte er uns am Telefon, hatte er einen sauber strukturierten Hausordner gefunden. Etliche wichtige Unterlagen mussten so nicht mehr mühsam zusammengesucht werden. Ganz vorne im Ordner, und das freute uns wirklich sehr, heftete der Verstorbene unseren Landshuter Immobilien—Marktbericht ab.

 

Holzner Immobilien

Wie so oft spart auch hier eine überlegte Vorbereitung Zeit, Geld und  Nerven auf allen Seiten:

Sind Sie bereit für die letzten Schritte vor dem Immobilienverkauf?

  1. Haben Sie mit dem Käufer alle wichtigen Vertragsdetails wie Kaufpreis und dessen Zusammensetzung sowie die Zahlungsmodalitäten geklärt?
  2. Haben Sie sich vom Käufer die Finanzierungsbestätigung seiner Bank vorlegen lassen?
  3. Sind alle wichtigen Unterlagen zusammengestellt? Lesen Sie hierzu gerne noch einmal unseren Beitrag vom 29.03.22 DIE ROLLE DES NOTARS BEIM WOHNUNGS- ODER HAUSVERKAUF
  4. Haben Sie mit dem Käufer für den Notfall eventuelle Ausweichtermine vereinbart, um eine Terminabsage beim Notar ist nicht bezahlen zu müssen?

Wenn Sie diese Fragen mit Ja beantwortet haben, dann wünschen wir Ihnen einen erfolgreichen Immobilienverkaufsabschluss!

 

Falls Sie Ihre Immobilie mit der Hilfe von Holzner Immobilien verkaufen, schlagen wir als Ihr Makler häufig unverbindlich einen Notar vor. Der Verkäufer (oder wir) geben dann alle relevanten Informationen zum Objekt sowie zu eventuell getroffenen Absprachen an diesen (oder auch einen anderen von beiden Parteien abgesegneten) Notar weiter.

Zunächst entsteht mit diesen Angaben ein Kaufvertragsentwurf, der beiden Parteien zur Prüfung übergeben wird. Das kann in einem ersten gemeinsamen Termin aber auch ganz unkompliziert per E-Mail erfolgen.

 

Aus den folgenden Punkten besteht dann der Kaufvertrag:

Die Beteiligten: Achten Sie auf die korrekte Rechtschreibung aller Namen.

Daten zum Kaufgegenstand (Grundbuchstand und Sachstand): Auszug aus dem Grundbuch inklusive Eigentümer, Lage, Grundstücksbeschreibung und Baubeschreibung. Wichtig: Gibt es Belastungen oder sogenannte Dienstbarkeiten (z.B. Kanalrecht, Wegerecht, Erbpacht, Buchgrundschuld etc.)? Gibt es einen Verwalter? Bei Eigentumswohnungen muss zudem die Teilungserklärung der Wohnanlage vorliegen.

Was alles verkauft wird (Veräußerung): Hier können Klauseln z.B. zum Verkauf von Einrichtungsgegenständen, die ohne Zerstörung herausgenommen werden können, oder von vorhandenem Heizöl erfolgen. Tipp: Nur wenn Inventar und Hausbestandteile gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen werden, fällt für diese auch keine Grunderwerbsteuer an. Das heißt konkret, wenn alles grundsätzlich bewegliche Zubehör, wie z.B. Einbauschränke, Teppichböden, Markise, Einbauküche, Möbel etc., im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden, reduziert sich entsprechend der Teil des Kaufpreises, auf den Grunderwerbssteuern anfallen. Diese Ersparnis könnten sich Käufer und Verkäufer teilen.

Wie wird verkauft (Kaufpreis und Regelungen): Angabe von Kaufpreis, Bankkonto des Empfängers und detailliertem Zahlungsplan bei Ratenzahlungen. Wichtig: Hier werden auch mögliche Nutzungsrechte (z.B. Nießbrauchrecht, Wohnrecht), Beschränkungen der Verfügungsbefugnisse (z.B. Aufteilung der Gewinne im Falle einer späteren Erschließung als Bauland) oder erbrechtliche Regelungen fixiert.

Wie erfolgt die Bezahlung (Auflassung mit Käufer- und Verkäuferschutz): Zunächst wird die Immobilie mit einer Vormerkung im Grundbuch für den Käufer reserviert (Käuferschutz). Aber erst nach Zahlung des Kaufpreises, aller Notar- und Grundbuchgebühren (ca. 1,5% des Kaufpreises) sowie der Grunderwerbssteuer (3,5% des Kaufpreises) wird die Umschreibung im Grundbuch auch tatsächlich vollzogen (Verkäuferschutz).

Übergangsdaten zu Besitz, Nutzung und Lasten: Jeder Kaufvertrag beinhaltet, wann die Immobilie an den oder die Käufer übergeben wird. Hier wird der Zeitpunkt der Besitzübergabe geregelt, denn mit dem Übergang des Besitzes gehen auch alle Rechte, Pflichten und Kosten auf den Käufer über, auch wenn die Grundbuchumschreibung noch aussteht.

Aufteilung der Nebenkosten (Teilungserklärung): Wie wird die Jahresabrechnung der Unterhaltskosten geregelt? Tipp: Für die laufende Periode bereits zu viel entrichtete Zahlungen können vom Käufer zeitanteilig zurückverlangt werden.

Regelung über mögliche Erschließungskosten: Der Käufer haftet als künftiger Grundbesitzer auch für noch nicht bezahlte Erschließungskosten, die sich mit einiger Zeitverzögerung ergeben können. Daher obliegt es dem Käufer, beim Erschließungsträger Auskunft über den Erschließungszustand und dessen Abrechnung einzuholen.

Zustand, Rechts- und Sachmängel: Der Verkäufer muss alle Mängel, Altlasten, Bodenveränderungen, Belastungen oder Beschränkungen im Haus-Kaufvertrag angeben. Bei gebrauchten Immobilien wird zwar in der Regel eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Falls der Verkäufer allerdings Mängel arglistig verschweigt, dann muss er dennoch für sie haften. Für nachträglich festgestellte Mängel, die ihm nicht bekannt waren, hingegen nicht.

Gewährleistungsansprüche: Welche Garantien oder Ansprüche werden im Fall von vorhandenen oder eintretenden Mängeln zur Reparatur und Nachbesserung vereinbart? Beim Kauf einer neuen Immobile ist ein Gewährleistungszeitraum gegen Mängel von fünf Jahren sogar gesetzlich vorgeschrieben. Tipp: Hier können die Vertragsparteien im Kaufvertrag auch verbindlich regeln, was passiert, wenn in einem definierten Zeitraum bestimmte näher auszuführende Mängel oder Schäden eintreten sollten.

Zusätzliche Genehmigungen: Hier wird aufgeführt, welche Genehmigungen der Notar gegebenenfalls noch einholen muss, z.B. vom Hausverwalter, einem Vormundschafts- oder Betreuungsgericht oder bei einem möglichen Vorkaufsrecht der Gemeinde.

Bevollmächtigung (Antragsvollmacht): Der Notar und seine Mitarbeiter werden von Verkäufer und Käufer bevollmächtigt, den Kaufvertrag in deren Auftrag umzusetzen und für die Überschreibung des Grundstücks im Grundbuchverfahren aktiv zu werden.

Regelung der Kosten: Die Gebühren für Notar und Grundbuchamt, die durch den Kaufvertrag Haus/Wohnung entstehen, trägt in der Regel der Käufer.

 

Benötigen Sie Unterstützung beim Haus oder Wohnungsverkauf in oder um Landshut? Dann melden Sie sich unter 0871- 96570080 oder per Email an info@holzner-immo.de

Haus- und Wohnungsbrände entstehen schnell und das aus unterschiedlichsten Gründen. Vor allem um die Adventszeit entstehen viele Brände mit teils tragischen Folgen. Im Winter rückt die Landshuter Feuerwehr wiederholt wegen unbeaufsichtigten Kerzen oder einer offenen Kaminofentür aus. Brandschutz ist jedoch nicht nur in der Advents- und Weihnachtszeit ein wichtiges Thema. Kabelbrand, defekte Elektrogeräte, vergessene Bügeleisen: Die Gefahr für Hab und Gut, die von Bränden ausgeht, wird von den meisten Menschen unterschätzt. Doch Brandschutz ist kein lästiges Übel, sondern eine lebensrettende Maßnahme. Bauherren, Hausbesitzer und Wohnungseigentümer müssen sich Gedanken machen, wie sie sich und ihre Nachbarn gegen Flammen und auch Rauch schützen und Brände vorbeugen. Die Bayerische Bauordnung schreibt dazu: “Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.”

Beim Brandschutz trägt also grundsätzlich der Bauherr die Haftung. Dabei ist es unerlässlich beim Neubau, oder bei einer Renovierung und Sanierung darauf zu achten nur zugelassene Baumaterialien zu verwenden. Besonders effektiv im Brandschutz wirkt sich die Verwendung von nichtbrennbaren Stoffen aus: Beton, Ziegel oder Mineralwolle zum Beispiel sind von Natur aus nicht brennbar und können so Feuer verhindern bzw. zumindest verzögern. Das verschafft wichtige Zeit bei einem Feuerwehreinsatz.

Aber auch Bewohner von Bestandshäusern tun gut daran sich um den Brandschutrz ihrer Immobilie zu kümmern. In Kellern und auf Dachböden wird meist ein Sammelsurium an leicht entflammbaren Dingen gelagert. Papier, Kleidung, Spielsachen. Hier hat Feuer ein leichtes Spiel. In den meisten Kellern kommen noch leicht entzündliche Flüssigkeiten, Gase und der Heizkessel hinzu.

Ein Funke genügt und der Keller kann in Flammen stehen. Je nach Feuerwiderstandsdauer ist die Wirkungsdauer von Feuer- und Brandschutztüren begrenzt. Aber auch sie verschaffen Zeit und helfen dabei eine schnelle Ausbreitung des Feuers oder Rauchs zu verhindern.

Lebensretter Rauchmelder

Rauchmelder sind mittlerweile in sowohl Neu- als auch Bestandshäusern nicht nur in Bayern, sondern in fast allen Bundesländern zwingend vorgeschrieben.

Mindestens ein Rauchmelder sollte im Flur jede Etage des Hauses sowie in Schlafzimmern, Kinderzimmern, Keller und Dachboden eingebaut werden. Die Rauchmelder sollten stets an der Zimmerdecke und mittig im Raum montiert sein und mindestens einmal im Jahr auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden.

In der Küche und im Bad werden keine Rauchmelder empfohlen, da es hier häufig zu Fehlalarmen durch Wasserdampf und Dunst kommen kann.

Denken Sie über die Anschaffung eines Feuerlöschers nach

Mit einem Feuerlöscher kann häufig ein großer Brand verhindert werden. Sollten Sie sich für eine Anschaffung entscheiden, statten Sie insbesondere wenn Sie in einem großen, gar in einem Mehrfamilienhaus wohnen, auch den Heizungskeller und die Garage mit Feuerlöschern aus.

Besonderheit in Altbauten

Bedenken Sie zudem, dass eine Brandgefahr auch „unter Putz“ lauern kann: Stromleitungen haben eine durchschnittliche Lebenserwartung von circa 30 Jahren. Insbesondere Eigentümer alter Häuser sollten die Leitungen also beizeiten prüfen lassen. Die Kosten einer solchen Überprüfung durch einen Elektriker belaufen sich auf etwa 500,00 Euro. Wenn in diesem Zuge Gefahrenquellen sichtbar werden kommen natürlich weitere Kosten auf die Hauseigentümer zu. Das kann manchmal teuer werden, aber ein Hausbrand ist wesentlich schlimmer.

Haben Sie auch schon oft auf den Heizungsableser gewartet?  Das wird sich bald ändern. Zähler und Kostenverteiler zur Ermittlung der Heizkosten müssen zukünftig per Funkmesstechnik von der Ferne aus auslesbar sein. Das sieht die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) vor. Ziel ist es, dass Eigentümer und Mieter häufiger und auch besser über ihren Energieverbrauch Bescheid wissen. Verbraucher sollen ihr Heizverhalten besser anpassen können, CO2-Emissionen einsparen und so auch ihren Geldbeutel schonen.

Bereits jetzt Pflicht für neu installierte Geräte, Bestandsschutz gilt bis 2027

Die EED schreibt vor, dass die Messgeräte zur Ermittlung der Heizkosten, die seit 25.10.2020 neu installiert wurden, fernauslesbar sind, bereits vorhandene Geräte sollen in der Regel bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden- außer es wird nachgewiesen, dass dies nicht wirtschaftlich ist.

Mieter werden künftig monatlich über Heizenergieverbrauch informiert

Hausbewohner, deren Wohnungen schon mit fernauslesbaren Messgeräten ausgestattet wurden, erhalten bereits im Halbjahresturnus eine Aufstellung ihrer Verbrauchsdaten. Ab 1. Januar 2022 muss die Verbrauchsinformation sogar monatlich bereitgestellt werden – das soll für noch mehr Transparenz sorgen und Anreize zum Energiesparen schaffen. Die Heizkostenabrechnung enthält künftig einen Vergleich zum Verbrauch im Vormonat und Vorjahresmonat sowie zum Durchschnittsverbrauch. Zusätzlich müssen auch Informationen zum Brennstoffmix und den erhobenen Steuern, Abgaben und Zöllen geliefert werden.

Wen betrifft die Änderung der Heizkostenverordnung?

Die Verordnung gilt für Gebäude mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen – Einfamilienhäuser fallen somit kaum darunter, auch nicht Wohnungen mit eigenem Heizungssystem wie einer Gasetagenheizung.

Kostenersparnis oder doch nicht?

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern keine zusätzlichen Kosten entstehen dürften. Dort wo keine Zählerstände mehr vor Ort abgelesen werden müssten, gebe es Kostenersparnisse, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugutekommen müssen. Beim Eigentümerverband Haus & Grund heißt es allerdings, „auch fernablesbare Geräte müssten von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden – um die Vorort-Besuche kämen Mieter und Wohnungseigentümer also nicht gänzlich herum“. Und weiter: „Die sehr umfangreichen Verbrauchs- und Informationspflichten bedeuteten mehr Bürokratie (…) dies hat seinen Preis und muss am Ende von den Mietern und Wohnungseigentümern bezahlt werden.“

„Das habe ich mir anders vorgestellt“ – immer wieder enden Immobilienbesichtigungen erfolglos, wenn sich Interessenten zuvor kein gutes Bild von der Immobilie machen konnten. Ein Exposé beugt dem vor. Es hilft, jene herauszufiltern, zu denen die Immobilie nicht passt und stattdessen die richtige Zielgruppe anzusprechen. Das spart nicht nur unnötige Besichtigungen, sondern kann sich auch positiv auf den Verkaufspreis auswirken.

Ist ein Exposé aussagekräftig und gibt die wirklichen Verhältnisse der Immobilie wieder, lassen sich unnötige Besichtigungstermine vermeiden. Für Qualitätsmakler ist ein hochwertiges Exposé ein wichtiges Vermarktungswerkzeug. Denn neben der Senkung von unnötigen Besichtigungen – so zeigen Erfahrungen – sind Käufer auch eher bereit, den angemessenen Preis zu bezahlen, wenn die Immobilie hochwertig präsentiert wird.

Fotos mit Aussagekraft

Bei vielen Kaufinteressenten geht der Blick zuerst zu den Bildern im Exposé. Wird die Immobilie innen wie außen mit ansprechenden Fotos präsentiert, wird der Wert der Immobilie oft besser eingeschätzt. Die Fotos sollten einerseits scharf, hell und nicht verwackelt sein. Andererseits ist es äußerst wichtig, dass die Fotos die tatsächlichen Raumverhältnisse eines Zimmers realistisch wiedergeben und nichts verzerren. So sollten Linien wie Zimmerecken oder Fenster und Türen senkrecht verlaufen und nicht „stürzen“. Profimakler wissen, dass ein Foto in der Regel aus etwa einem Meter Höhe geschossen wird.

Texte mit Aussagekraft

Nach dem Lesen des Exposés sollten im Idealfall keine Fragen offenbleiben. Deshalb sollten sich dort alle wichtigen Informationen zur Immobilie finden, zum Beispiel: Verkaufspreis, Baujahr, Zustand, Wohn- und Grundstücksfläche, Energieverbrauch, Grundrisse oder Zimmer- sowie Etagenzahl. Lebhafte Beschreibungen wecken das Interesse des potentiellen Käufers.

Der Immobilienkauf ist zwar auch eine emotionale Angelegenheit. Dennoch sollten Formulierungen wie beispielsweise hochwertig oder lichtdurchflutet nur verwendet werden, wenn sie auch den Tatsachen entsprechen. Andererseits sollten Mängel im Exposé nicht verschwiegen werden. Denn wenn Interessenten Mängel bei der Besichtigung entdecken, von denen sie vorher nichts wussten, werden sie skeptisch und suchen verstärkt nach weiteren. Schnell wird dann eine lose Tapetenecke zur Forderung nach einer deutlichen Preissenkung.

Unterlagen und Design

Auch die verkaufsrelevanten Unterlagen sollten im Exposé nicht fehlen. Der zusätzliche Aufwand für ein modernes und schickes Design zahlt sich in vielen Fällen aus. Durch ihre langjährige Erfahrung wissen Qualitätsmakler, was ein gutes Exposé ausmacht.

Suchen Sie Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden? Hier finden Sie weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Expos%C3%A9_(Immobilien)

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/bgh-was-im-expos-steht-darf-der-kaeufer-erwarten_258_450104.html

www.ogulo.com

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © londondeposit/Depositphotos.com

Die eigene Immobilie ist meist das wertvollste Produkt im Leben eines Menschen. Um diese erfolgreich, zielgerichtet und zum bestmöglichen Preis, innerhalb kurzer Zeit zu vermarkten, benötigt man eine gute Preisstrategie. Der erste Schritt dazu ist es sein Hab und Gut zu bewerten. Die Rechnung der meisten Eigentümer ist dabei zu kurz gedacht. Aber bereits hier sind Fehler riskant und teuer!

Welche Herausforderungen es gibt, den Wert ihrer Immobilie zu ermitteln, welche Fallstricke bei der Findung eines realistischen Preises für ihr Objekt lauern. Darüber wollen wir Sie heute informieren. Hier finden Sie die beiden häufigsten Fallen, in die Sie bei der Wertermittlung tappen können. Aber wir wären nicht die Holzner Immobilien GmbH, wenn wir nicht die ein oder andere Lösung aufzeigen würden, wie Sie die Fallen umgehen können. Los geht`s:

FALLE 1

Kaufpreisangebote sind keine Vergleichspreise

„Auf ImmoXX.de steht ein ähnliches Haus wie unseres für einen Preis von 800.00 EUR drin!“

Bei den gängigen Immobilienportalen ist eine riesige Anzahl an Immobilien aufgelistet, die zu höchst unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Achten Sie unbedingt darauf, nur tatsächlich realisierte Kaufpreise in Ihre Wertermittlung einzubeziehen. Angeboten ist schließlich nicht verkauft!

Unsere LÖSUNG: in der Preisfindung auf fundierte Marktdaten setzen, statt Angebotspreise auf Internetportalen zu Rate zu ziehen

Die gesammelten Daten sollten auf jeden Fall auf der Basis echter Transaktionspreise abgeleitet worden sein • möglichst aktuell sein und • dem gleichen Haustyp (Lage, Größe etc) entsprechen, das sie bewerten wollen

 

FALLE 2

Unzureichende Berücksichtigung von örtlichen Vor- oder Nachteilen

Lage, Lage, Lage. Sie wissen um die Bodenrichtwerte ihrer Immobilie und wollen diese 1zu1 in ihre Bewertung einfließen lassen? Keine gute Idee. Bodenrichtwerte sind nur für die durchschnittliche Lage definiert und müssen für jeden Einzelfall mit Zu- oder Abschlägen korrigiert werden.

LÖSUNG Passen Sie den Bodenrichtwert an die Gegebenheiten des Grundstücks an

Fazit: Den Preis einer Verkaufsimmobilie zu finden, das funktioniert am besten mit einer kompetenten Analyse. Mit unserer Wertermittlung erfahren Sie einen ungefähren Richtwert. Die Marktdaten, die sich dahinter verbergen, sind regionalisiert und sowohl adress-, als auch objektbezogen und werden immer aktualisiert.

Nichts entscheidet so sehr über die Dauer und den Erfolg Ihrer Vermarktung wie der Angebotspreis. Lassen Sie Ihre Immobilie noch heute online bewerten und erhalten Sie einen Richtwert. Beachten Sie aber: kein seriöse

Ein häufiger Fehler unter Eigentümern ist es, den Preis zu hoch anzusetzen. Sie wollen mehr über unsere Preisstrategie erfahren? Dann melden Sie sich bei uns

https://holzner-immo.de/bewertung/

Viele Menschen investieren über Jahrzehnte in ihr Eigenheim. Später dann steckt das für einen sorgenfreien Lebensabend benötigte Geld im Beton, und nur ein Auszug aus dem langjährigen Zuhause und/oder eine Veräußerung desselben führt dazu, dass das notwendige Kapital frei wird.

Das muss so nicht sein. Wenn Sie mindestens zwei der im Folgenden genannten Fragen für sich mit ja beantworten können, dann könnte eine Leibrente interessant für Sie sein.

  1. Das 70. Lebensjahr haben Sie oder gegebenenfalls ihr Partner, bald erreicht oder Sie sind älter?
  2. Sie hängen an ihrem Haus/ihrer Wohnung und möchten darin sorgenfrei alt werden?
  3. Eine monatliche Zusatzrente bis an ihr Lebensende verbunden mit einer lebenslangen Berechtigung im früheren Eigentum zu wohnen, hört sich gut für sie an?
  4. Mit Reparaturen und Instandhaltung möchten Sie künftig nichts mehr zu tun haben?
  5. Sie haben keine Erben oder möchten ihren Nachlass noch zu Lebzeiten selbst regeln?
was ist die Leibrente denn eigentlich?
Die Leibrente ist eine Zahlung im vertraglich geregelten Abstand, meist monatlich, die sich durch den Verkauf der eigenen Immobilie ergibt. Sie wird entweder über einen vereinbarten Zeitraum hinweg, meist auf Lebensdauer vom Käufer an die Verkäufer gezahlt. Die Zahlung dieser Leibrente endet also entweder 1. nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Rentendauer oder 2. wenn der/die Bezieher der Zahlung versterben. Während der Zahlungen des Käufers an den Verkäufer, hat dieser weiter das Recht in seinem Haus zu leben.
Anders als bei einem herkömmlichen Immobilienkauf endet die Zahlung an den Verkaufenden nicht notwendigerweise mit Ableistung der Kaufsumme, sondern muss auch darüber hinaus nämlich bis an den Zeitpunkt des Todes vom Verkäufer gezahlt werden. Je nachdem wie lange der Verkäufer lebt, fällt die letztlich bezahlte Summe niedriger oder höher für den Käufer aus. D.h beide Vertragspartner tragen ein gewisses Risiko bei der Übertragung der Immobilie. Einer Berechnung der zu zahlenden Leibrentenhöhe und der zu erwartenden Zahlungsdauer liegen ziemlich komplexe statistische Modelle zu Grunde. So versucht man das Immobiliengeschäft für beide Seiten so fair wie eben möglich zu gestalten.
Um Ihnen die Idee der Leibrente zu verdeutlichen, folgt nun ein stark vereinfachtes Rechenbeispiel:
Frau Wiesner ist fast 70 und ihr Häuschen mit Garten in Mitterwöhr ist Berechnungen zufolge 500.000 Euro wert. Bei Frauen geht man von einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 85 Jahren aus. Beim Verkauf ihres Hauses in Form der Leibrente blieben Frau Wiesner noch 180 Monate. Teilt man den Wert der Immobilie also durch die zu erwartenden Lebensmonate  ergäbe sich eine monatliche „Leibrente“ von circa 2.700 Euro
Sie haben noch Fragen zur Leibrente? Wir von der Holzner Immobilien GmbH beantworten diese gerne.