Wachstumschancengesetz: Neue Impulse für den Wohnungsneubau
Jeder Kapitalanleger ist bestrebt sein Vermögen möglichst gewinnbringend anzulegen. Der Immobilienmarkt, insbesondere der Kauf von Neubauprojekten, bietet hier nun wieder attraktive Chancen. Nach langwierigen Verhandlungen und Diskussionen hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Das Gesetz, das als Antwort auf die wirtschaftlichen Herausforderungen des demographischen Wandels, der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine konzipiert ist, hat das Ziel, die Liquiditätssituation von Unternehmen zu verbessern und Anreize für Investitionen und Innovationen zu schaffen.
Ein wichtiger Bestandteil dieses Gesetzes ist die befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für den Wohnungsneubau. Diese Maßnahme, die Teil des “Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness” ist, wurde vom Bundesrat am 22. März 2024 abschließend gebilligt.
Die degressive Abschreibung ermöglicht es, fünf Prozent statt drei der Investitionskosten für neu gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude steuerlich geltend zu machen. In den Folgejahren können weitere fünf Prozent des Restwerts abgeschrieben werden. Diese Regelung soll Anreize schaffen, in den Wohnungsneubau zu investieren.
Eine wichtige Neuerung ist, dass nicht mehr der Bauantrag, sondern der angezeigte Baubeginn als entscheidendes Kriterium für die Gewährung der degressiven Abschreibung gilt. Dadurch sollen Projekte unterstützt werden, die zwar geplant, aber aus verschiedenen Gründen noch nicht begonnen wurden. Dies soll auch dazu beitragen, den Bauüberhang von mehr als 800.000 genehmigten Wohnungen abzubauen.
Des Weiteren kann die degressive Abschreibung mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau kombiniert werden. Diese Sonderabschreibung wurde ebenfalls im Rahmen des Wachstumschancengesetzes verbessert, indem der Anwendungszeitraum verlängert, die Baukostenobergrenze erhöht und die begünstigten Herstellungs- und Anschaffungskosten angepasst wurden.
Insgesamt bietet das Wachstumschancengesetz somit wichtige Impulse für den Wohnungsneubau und trägt dazu bei, die wirtschaftlichen Herausforderungen der aktuellen Zeit zu bewältigen.
Unmittelbare Steuervorteile:
Beim Kauf einer Neubauwohnung mit einem Kaufpreis von 500.000 Euro ergeben sich folgende Steuervorteile:
- Mit einer degressiven AfA von fünf Prozent können im ersten Jahr 25.000 Euro abgeschrieben werden.
- Die restlichen Jahre werden ebenfalls jeweils fünf Prozent des Restwerts abgeschrieben.
Für eine fünfjährige Abschreibung sieht die Berechnung wie folgt aus:
Jahr 1: 25.000 Euro
Jahr 2: 23.750 Euro (500.000 – 25.000 = 475.000 * 0,05)
Jahr 3: 22.563 Euro (475.000 * 0,05)
Jahr 4: 21.435 Euro (453.750 * 0,05)
Jahr 5: 20.363 Euro (432.315 * 0,05)
Die Gesamtsumme der Abschreibungen über fünf Jahre beträgt somit 113.111 Euro.